Das “alte” rosa Papier-Rezept für Kassenpatienten wurde abgelöst durch das neue eRezept.
Was bedeutet das für Sie als Kassenpatient? Zu Beginn eines Quartals kommen Sie mit Ihrer Gesundheitskarte einmalig in die Praxis. Das ist die Voraussetzung für das Ausstellen von Rezepten.
Bitte beachten Sie: Aktuell gibt es das eRezept leider nur für Kassenpatienten (gesetzlich Versicherte). Privatpatienten müssen weiterhin den Papierausdruck in der Praxis abholen.
Bei Bestellung vor 11.00 Uhr ist eine Abholung / Einlösung am übernächsten Tag möglich.
Ein Risikofaktor liegt auch vor wenn sich im Umfeld des Kindes Angehörige oder andere Kontaktpersonen
mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19- Verlauf befnden, die selbst nicht geimpf werden
können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung
besteht (z. B. Menschen unter relevanter immunsuppressiver Therapie).